Wichtige Details über Mehrwertsteuer-Rückerstattungen

Berechtigt zur Erstellung eines Rückerstattungsantrages sind Unternehmen (auch Einzelunternehmer, aber keine Privatpersonen!)

 

- bei denen Vertriebskosten im Ausland anfallen
  (Teilnahme an Messen, Verkaufsreisen usw.)
- die im Land, in dem der Antrag gestellt wird, keinen Firmensitz haben und
- die in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen.

 

  ACHTUNG: wenn ein Unternehmen z.B. nachfolgend an eine erfolgreiche Messeteilnahme Exportlieferungen in dieses Land tätigt, bleibt das Recht auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung erhalten!

 

Rückerstattet wird die Mehrwertsteuer für folgende Ausgaben:
in allen Ländern:

 

- Messekosten (Standmiete, Möbelmiete, elektrische Anlagen, Reinigungen etc.)
- Bürodienste (Fotokopien, Übersetzungen etc.)
je nach Land unterschiedlich, teilweise nur sehr restriktiv:
- Hotel- und Restaurantkosten

 

Üblicherweise nicht rückerstattet wird die Mehrwertsteuer für:
- gewisse Kosten in Verbindung mit einem eigenen oder gemieteten PKW.

 

ANTRAGSFRIST

Anträge sind für EU-Länder immer bis zum 30. September, für Nicht EU-Länder bis zum 30. Juni des Folgejahres zu stellen.

 

Die Einschaltung eines lokalen Zustellungsbevollmächtigten ist je nach Land entweder zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich empfohlen.

 

Für weiterführende Informationen füllen Sie bitte dieses Formular aus.

 

Link zur Startseite Zurück zur Startseite