Die gesetzlichen Regelungen für Mehrwertsteuer-Rückerstattungen
sind von Land zu Land unterschiedlich.
Die folgenden Hinweise können nur einen allgemeinen Überblick geben.
Vor Stellung eines Rückerstattungsantrages fordern Sie unbedingt
unsere länderspezifischen Unterlagen an (> Formular).
 
Berechtigt zur Stellung eines Rückerstattungsantrages sind Unternehmen
(auch Einzelunternehmer, aber keine Privatpersonen!)
- bei denen Vertriebskosten im Ausland anfallen
(Teilnahme an Messen, Verkaufsreisen usw.)
- die im Land, in dem der Antrag gestellt wird, keinen Firmensitz haben und
- die in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen.
( Achtung: wenn ein Unternehmen z. B. nachfolgend an eine erfolgreiche
Messeteilnahme Exportlieferungen in dieses Land tätigt,
bleibt das Recht auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung erhalten!)
 
Rückerstattet wird die Mehrwertsteuer für folgende Ausgaben:
in allen Ländern:
- Messekosten (Standmiete, Mübelmiete, elektrische Anlagen, Reinigung etc.)
- Bürodienste (Fotokopien, Übersetzungen etc.)
je nach Land unterschiedlich, teilweise nur sehr restriktiv:
- Hotel und Restaurantkosten
 
Üblicherweise nicht rückerstattet wird die Mehrwertsteuer für:
- gewisse Kosten in Verbindung mit einem eigenen oder gemieteten PKW
 
ANTRAGSFRIST!
Anträge sind generell immer bis zum 30.06.
des Folgejahres zu stellen.
WICHTIG!
Alle Rechnungen müssen im Original eingereicht werden und auf den Namen
der einreichenden Firma lauten.
Die Einschaltung eines lokalen Zustellungsbevollmächtigten ist je nach Land
entweder zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich empfohlen.
 
Für weiterführende Informationen füllen Sie bitte dieses Formular aus.
 
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