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Die
gesetzlichen Regelungen für Mehrwertsteuer-Rückerstattungen
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sind
von Land zu Land unterschiedlich.
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Die
folgenden Hinweise können nur einen allgemeinen Überblick geben.
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Vor
Stellung eines Rückerstattungsantrages fordern Sie unbedingt
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unsere
länderspezifischen Unterlagen an (> Formular).
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Berechtigt
zur Stellung eines Rückerstattungsantrages sind Unternehmen
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(auch
Einzelunternehmer, aber keine Privatpersonen!)
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- bei
denen Vertriebskosten im Ausland anfallen
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(Teilnahme
an Messen, Verkaufsreisen usw.)
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- die
im Land, in dem der Antrag gestellt wird, keinen Firmensitz haben und
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- die
in diesem Land keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen.
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( Achtung:
wenn ein Unternehmen z. B. nachfolgend an eine erfolgreiche
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| Messeteilnahme Exportlieferungen in dieses Land tätigt, | ||
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bleibt
das Recht auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung erhalten!)
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Rückerstattet
wird die Mehrwertsteuer für folgende Ausgaben:
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in allen
Ländern:
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- Messekosten
(Standmiete, Mübelmiete, elektrische Anlagen, Reinigung etc.)
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- Bürodienste
(Fotokopien, Übersetzungen etc.)
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je nach
Land unterschiedlich, teilweise nur sehr restriktiv:
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- Hotel
und Restaurantkosten
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Üblicherweise
nicht rückerstattet wird die Mehrwertsteuer für:
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- gewisse
Kosten in Verbindung mit einem eigenen oder gemieteten PKW
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| ANTRAGSFRIST! | ||
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Anträge
sind generell immer bis zum 30.06.
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des Folgejahres
zu stellen.
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| WICHTIG! | ||
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Alle Rechnungen
müssen im Original eingereicht werden und auf den Namen
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der einreichenden
Firma lauten.
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Die Einschaltung
eines lokalen Zustellungsbevollmächtigten ist je nach Land
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entweder
zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich empfohlen.
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Für weiterführende
Informationen füllen Sie bitte dieses Formular
aus.
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